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Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Stadtwerke Duisburg AG, Bungertstraße 27, 47053 Duisburg, Tel. 0203 / 39 39 02, Fax 0203 604 2900, E-Mail info@zebrastrom.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können das Muster-Widerrufsformular auch auf unserer Website elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang des Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom/Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wertersatz

Mit der Auftragserteilung erklären Sie sich damit einverstanden, dass eine Belieferung vor Ablauf der Widerrufsfrist gemäß § 356 Abs. 2 S. 2 BGB erfolgt. Soweit der Lieferwunsch in die gesetzliche Widerrufsfrist fällt, verlangen Sie ausdrücklich, dass der Lieferant Stadtwerke Duisburg AG vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Belieferung beginnt, soweit dies möglich ist. Für den Fall, dass Sie den Liefervertrag wirksam widerrufen, schulde Sie einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis dahin gelieferte Energie.

Widerruf

1. Angaben zum Vertragspartner
2. Angaben zur Verbrauchsstelle und Vertragskonto
*Pflichtfeld